AGB von DJM-Musikservice – Michael Grenzebach, Musikdienstleistung
1. Geltung der Bedingungen
DJM-Musikservice (Michael Grenzebach), nachfolgend DJM-Musikservice genannt schließt mit Privatpersonen, Gastronomen, Vereinen und sonstigen Auftraggebern, nachfolgend Kunde genannt, Verträge unter den nachfolgenden Bedingungen ab.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, haben keine Geltung.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden
2. Leistungsbeschreibung
Die Leistung von DJM-Musikservice besteht in der Musikdienstleistung, d.h. der Wiedergabe von Musik auf Tonträgern und Moderation. Der Verkauf von DJ-Equipment gehört nicht hierzu. Insoweit gelten die AGB "DJM-Musikservice - Verkauf“.
3. Leistungsdauer und Umfang
Das Ende der Musikbeschallung wird im beiderseitigen Einvernehmen bestimmt. Der Discjockey beendet auch bei geringer Anzahl der Gäste vor Ort nicht eigenmächtig die Musikbereitstellung.
Der Umfang der benötigten Ton- und Lichtanlage wird im Vorfeld festgelegt. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, wird ein DJ incl. einer Basistechnikeinheit zur Verfügung gestellt.
4. Preise /Zahlung
Alle Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer kann auf Wunsch ausgewiesen werden.
Die Leistung beinhaltet An- und Abfahrt, Auf- und Abbau der Technik, einem Discjockey sowie 5 Stunden Musikbeschallung. Bei Verlängerung der Veranstaltungsdauer über die in Ziffer 3 genannte Zeit hinaus, oder die Bereitstellung von zusätzlichem Equipment, erfolgt die weitere Berechnung nach den in der Preisliste bzw. im Vertrag genannten Geräte- und Stundensätzen. Bei An- und Abfahrten über 20 Kilometer wird eine Kilometerpauschale in Höhe von EUR 0,60 pro Entfernungskilometer berechnet.
Die Zahlung oder die Höhe der Zahlung des Rechnungsbetrages ist nicht abhängig vom Erfolg der Darbietung beim Publikum.
Die Vergütung von DJM-Musikservice ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort im Anschluss an die Veranstaltung in bar geschuldet.
5. Zustandekommen des Vertrages
Zwischen dem Kunden und DJM-Musikservice kommt ein Dienstleistungsvertrag unter den Bedingungen dieser AGB und vorrangig des § 611 BGB sowie der jeweils aktuellen Preisliste mit Annahme einer Bestellung des Kunden durch DJM-Musikservice zustande. Die Bestellung des Kunden muss nachfolgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Kunden; Ort, Art und Beginn der Veranstaltung; Anzahl der Gäste.
Sie kann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Der Kunde ist an diese Bestellung 14 Tage ab dem Datum seiner Bestellung gebunden. Die Annahme der Bestellung durch DJM-Musikservice erfolgt schriftlich, per Telefax oder per E-Mail.
6. Abwicklung
Die Veranstaltung wird nach bestem Wissen und Gewissen, den Vereinbarungen entsprechend durchgeführt. Sofern keine höhere Gewalt (Krankheit, technischer Ausfall, unvorhersehbare Verkehrsstörungen, Naturkatastrophen oder ähnliches) vorliegt, gewährleistet der DJM-Musikservice einen pünktlichen Beginn der Veranstaltung.
Der Kunde stellt sicher, dass dem im Auftrag von DJM-Musikservice gesendeten Diskjockey, nachfolgend DJ genannt, der Zugang zur Spielfläche, min. 1,5 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich ist, um die Technik aufzubauen.
Der DJ spricht vor dem Veranstaltungsbeginn Einzelheiten des Auftritts mit dem Kunden telefonisch ab. Sollte ein Vororttermin vom Kunden gewünscht werden, wird die Aufwendung dafür vom DJ gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde unterrichtet den DJ über fremde Programmbeiträge und die technische Absicherung vor der Veranstaltung. Der DJ behält sich das Recht vor, Anbietern von fremden Programmbeiträgen die Nutzung der vom DJ mitgebrachten Technik zu verweigern.
Künstlerischen Weisungen unterliegt der DJ nicht. Die musikalische Auswahl sowie Art und Weise der Darbietung unterliegt nicht der Weisung des Kunden.
7. Technische Bedingungen
Zur Ausführung seiner Leistungen benötigt der DJ eine geeignete ebene, erschütterungsfreie Stellfläche und zwei technisch einwandfreie Stromanschlüsse (Spannung 220 Volt; Absicherung jeweils 16 Ampere). Sollten die Stromanschlüsse nicht den üblichen Sicherheitsanforderungen genügen, so behält sich der Dj vor, die Veranstaltung, bei voller Forderung der Gage, nicht durchzuführen bzw. abzubrechen. Bei Veranstaltungen im Freien stellt der Kunde einen ausreichenden Schutz vor Wettereinflüssen, insbesondere Regen und direkter Sonneneinstrahlung zur Verfügung.
8. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag kann generell nur schriftlich erfolgen. Der Rücktritt ist ab dem Tage des Posteingangs beim DJM-Musikservice gültig. Dabei gelten folgende Fristen und Aufwandsentschädigungen:
Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 40% der vereinbarten Gage.
Rücktritt bis 21 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage.
Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 70% der vereinbarten Gage.
Rücktritt bis 07 Tage vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gage.
9. Schadenersatz / Haftung
9.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Veranstaltung ordnungsgemäß zu sichern, so dass Schäden an ausführenden und teilnehmenden Personen und Technik von DJM-Musikservice ausgeschlossen sind. Für Beschädigungen oder Verluste von Gerätschaften und Garderobe, die während der Vorbereitung, des Verlaufs oder der Nachbereitung der Veranstaltung durch Verhalten des Kunden, seiner Mitarbeiter, seiner Vertragspartner oder seiner Gäste entstehen, haftet der Kunde. Die entstandenen Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
9.2 Bei Ausfällen durch “höhere Gewalt" (Krankheit, unverschuldeter technischer Ausfall, unvorhersehbare Verkehrsstörungen, Naturkatastrophe oder ähnliches) hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz. Dies gilt insbesondere beim Ausfall der Technik im Ablauf der Veranstaltung. DJM-Musikservice verpflichtet sich, in solchem Fall den Schaden für den Kunden möglichst gering zu halten. Sollte es wider Erwarten zu einem Ausfall kommen, der keiner „höheren Gewalt“ unterliegt (also verschuldet ist) und tritt dieser Ausfall in der ersten Hälfte der vereinbarten Veranstaltungsdauer auf, wird bereits gezahltes Geld zurückerstattet. Danach wird der volle Betrag fällig.
DJM-Musikservice haftet nicht dafür, dass erwünschte betriebswirtschaftliche oder werbemäßige Ziele oder Erfolge des Kunden erreicht werden. DJM-Musikservice verpflichtet sich, die Veranstaltung nach bestem Wissen und Gewissen, den Vereinbarungen entsprechend durchzuführen.
9.3 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse unter Ziffer 9.2 gelten nicht im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten, im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie im Falls der Verletzung von Leben und Gesundheit.
10. Gema
Eventuelle Gema-Gebühren hat der Kunde zu tragen. Dies gilt auch für den Einsatz überspielter und digitaler Tonträger. Die Veranstaltungsanmeldung für Veranstaltungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, übernimmt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei privaten nichtöffentlichen Veranstaltungen ist normalerweise keine Anmeldung erforderlich.
11. Formvorschriften / Teilnichtigkeit
Alle Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages müssen schriftlich erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen zu einem Vertrag per E-Mail oder mündliche Abreden sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Sind einzelne Bestimmungen eines dieser AGB bzw. eines geschlossenen Vertrages unwirksam, so bleiben alle anderen Bestimmungen dennoch wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Vorgabe zu ersetzen, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, Berlin.
Stand: Oktober 2010
DJM-Musikservice - Michael Grenzebach
Musikservice von und für DJs