AGB von DJM-Musikservice - Michael Grenzebach, Verkauf von DJ-Equipment
1. Geltung der Bedingungen
Es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DJM-Musikservice - Michael Grenzebach, nachfolgend DJM-Musikservice genannt:
Anderslautende AGB des Bestellers werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von DJM-Musikservice selbst im Falle unserer Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
Die Verantwortung für die Auswahl der bestellten Ware und die damit beabsichtigten Ergebnisse liegt beim Kunden, sofern die Bestellung nicht auf eine gesondert zu vergütende Beratungsleistung mit entsprechender schriftlicher Kaufempfehlung von DJM-Musikservice zurückgeht.
2. Angebote, Auftragsbestätigung
Die Angebote von DJM-Musikservice sind frei widerruflich und lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten durch den Kunden zu verstehen. An den erteilten Auftrag (Kaufangebot) ist der Kunde ab Zugang bei DJM-Musikservice vier Wochen gebunden. Erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von DJM-Musikservice oder durch die Lieferung der bestellten Ware kommt ein Kaufvertrag zustande.
Alle Angaben in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preise - unverbindlich.
Änderungen der Modelle, Konstruktionen oder der Ausstattung für Lieferungen im Rahmen eines Vertrages behält sich DJM-Musikservice ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind, der vertragsgemäße Zweck nur unwesentlich eingeschränkt wird und die Interessen des Käufers nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
3. Preise
Die Preise verstehen sich ab unserer jeweiligen Niederlassung oder Geschäftsstelle. Fracht- und besondere Verpackungskosten hat der Käufer zusätzlich zu entrichten. Für Versand, Versicherung und Verpackung berechnen wir innerhalb von Deutschland EUR 9,50 (Standard-Versand); bei Nachnahme (betrifft alle Neukunden) zzgl. EUR 4,64 pro Bestellung. Hinweis: Die Post erhebt bei Nachnahme-Sendungen ein Übermittlungsentgeld von 2,00 EUR.
Wenn wir Ihre Bestellung aus technischen Gründen in mehreren Teilen ausliefern, berechnen wir den Versandkostenanteil selbstverständlich nur einmal.
Für Auslandstarife erhalten Sie eine separate Auftragsbestätigung. Es gilt der derzeitige Mehrwertsteuersatz der Bundesrepublik Deutschland.
4. Lieferzeiten, Verzugsschaden, Teillieferungen
4.1 Der Versandkostenanteil wird gesondert mitgeteilt. Die Versanddauer beträgt 4 bis 8 Tage. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten gilt dies auch, wenn aufgrund leichter Fahrlässigkeit von DJM-Musikservice oder eines ausschließlich in ihrer Sphäre liegenden Umstandes die tatsächliche Lieferung erst nach mehr als vier Monaten erfolgen kann.
Vereinbarte Lieferzeiten können nur eingehalten werden, wenn der Käufer den ihm obliegenden Pflichten (zum Beispiel fristgerechte Leistung einer vereinbarten Anzahlung, vollständige Beibringung etwa bereitzustellender Unterlagen etc.) nachgekommen ist. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Käufers verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt wird. Hält DJM-Musikservice Liefertermine nicht ein, so hat der Käufer DJM-Musikservice schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mit Zugang der Nachfristsetzung bei DJM-Musikservice beginnt. Der Käufer ist erst nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.2 Einen Verzugsschaden kann der Käufer nur verlangen, wenn DJM-Musikservice oder ihre Erfüllungsgehilfen den Verzugsschaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Ein Rücktritt des Käufers vom gesamten Vertrag wegen teilweisen Verzuges oder teilweiser Unmöglichkeit ist nur zulässig, wenn die bereits erbrachte Teilleistung für den Käufer nachweislich ohne Interesse ist.
Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen hat DJM-Musikservice nicht Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik oder Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- oder Transportstörungen wie zum Beispiel Stromausfall, Feuer, Wassereinbrüche oder den Transport beeinträchtigende Witterungseinflüsse. Dies gilt auch dann, wenn die vorstehenden Bedingungen bei den Vorlieferanten von DJM-Musikservice eintreten oder DJM-Musikservice unverschuldet von diesen nicht beliefert wird trotz entsprechender Verträge, die den durch die Vereinbarung mit dem Käufer entstandenen Bedarf gedeckt hätten.
In diesem Fall ist DJM-Musikservice berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Hat DJM-Musikservice die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten, oder befindet sie sich in Verzug, so hat der Käufer im Falle eines eingetretenen Schadens Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeder Art, sind ausgeschlossen, sofern der Käufer nicht nachweist, daß es sich um einen typischen und vorhersehbaren Schaden handelt.
4.3 DJM-Musikservice ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Käufer zumutbar ist.
5. Annahmeverzug des Käufers, Schadenersatz
Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so ist DJM-Musikservice berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall können 15 % des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangt werden, soweit nicht nachweislich nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Anstelle der Geltendmachung der oben genannten Rechte ist DJM-Musikservice nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist auch berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Käufer anschließend in angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
Verzögert sich der Versand der Ware auf Wunsch des Käufers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, so ist DJM-Musikservice berechtigt, die durch die Lagerung entstehenden Kosten - bei Lagerung in den Räumen von DJM-Musikservice - dem Käufer in Rechnung zu stellen.
6. Zahlungen
Alle Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug. Bei Mailordergeschäften erfolgt die Bezahlung per Vorauskasse, per Nachnahme oder per Rechnung bei Auslieferung der bestellten Ware. Der Höchstbestellwert bei Waren, die per Nachnahme bestellt werden können, beträgt EUR 1.600,00 (brutto).
Bei Bestellungen von Neukunden, deren Rechnungswert EUR 1.600,00 (brutto) übersteigt, erfolgt die Rechnungserteilung zu 60% bei Auftragserteilung und zu 40% bei Übergabe der Anlage an den Kunden.
Bei Aufträgen, deren Rechnungswert EUR 10.000,00 (brutto) übersteigt, erfolgt die Rechnungserteilung zu 60% bei Auftragserteilung, zu 40% bei Übergabe der Anlage an den Kunden. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge und für den Empfänger kostenfrei unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten von DJM-Musikservice zu überweisen. Bankspesen für Zahlungen in fremder Währung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7. Zahlungsverzug
Ist der Käufer im Verzug, so ist DJM-Musikservice berechtigt, Zinsen in Höhe des von seinen Kreditgebern berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite oder 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
DJM-Musikservice ist ferner berechtigt, zusätzlich zu den Bankgebühren eine Kostenpauschale von 30,00 EURO für die Bearbeitung nicht eingelöster -"geplatzter"- Schecks oder von Rücklastschriften in Rechnung zu stellen, sofern nicht von DJM-Musikservice ein größerer Schaden oder vom Käufer ein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
8. Eigentumsvorbehalt/Risikoübergang
8.1 Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die DJM-Musikservice aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer und/oder seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden DJM-Musikservice die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
Die Ware bleibt Eigentum von DJM-Musikservice. Verarbeitung oder Umarbeitung erfolgen stets für DJM-Musikservice als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie.
Für den Fall des Erlöschens des (Mit-) Eigentums von DJM-Musikservice durch Verbindung wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Grundlage ist der Rechnungswert) an DJM-Musikservice übergeht. Der Käufer verwahrt (Mit-) Eigentum von DJM-Musikservice unentgeltlich und sorgfältig. Ware, an der DJM-Musikservice (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Solange der Käufer mit Zahlungen gegenüber DJM-Musikservice nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind jedoch stets unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (zum Beispiel Ansprüche gegen Versicherungen oder aus unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an DJM-Musikservice ab. DJM-Musikservice ermächtigt ihn widerruflich, die abgetretenen Forderungen für Rechnung von DJM-Musikservice im eigenen Namen einzuziehen. Ein Widerruf darf nur erfolgen, wenn der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber DJM-Musikservice nicht nachkommt.
Auf Aufforderung von DJM-Musikservice hat der Käufer die Abtretung offenzulegen und DJM-Musikservice die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
Der Käufer gibt, wenn er nicht gegen sofortige Barzahlung weiterverkauft, den Eigentumsvorbehalt von DJM-Musikservice in der Weise an seine Kunden weiter, daß er sich diesen gegenüber selbständig gem. § 455 BGB das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vorbehält.
Bei Zugriffen Dritter - insbesondere des Gerichtsvollziehers - auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum von DJM-Musikservice hinzuweisen und DJM-Musikservice unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden, die durch solche Zugriffe entstehen, trägt der Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und sonstige Beeinträchtigungen auf seine Kosten zu versichern.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist DJM-Musikservice berechtigt, Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch DJM-Musikservice liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz etwas anderes bestimmt, kein Rücktritt vom Vertrag.
Soweit DJM-Musikservice nach den vorstehenden Regelungen zur Rücknahme von Vorbehaltsware berechtigt ist, räumt der Käufer ihr und ihren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu den geschäftsüblichen Zeiten, gegebenenfalls mit Fahrzeugen zum Zwecke der Abholung der Vorbehaltsware zu betreten.
8.2 Das Risikko geht mit Beendigung des Liefervorganges auf den Käufer über.
9. Rücktritt
Neben den bereits angeführten Fällen besteht außerdem ein Rücktrittsrecht für DJM-Musikservice bei einer den Vertragszweck gefährdenden Vertragsverletzung des Käufers, wenn eine Nachfristsetzung durch DJM-Musikservice mit Ablehnungsandrohung erfolglos geblieben ist.
10. Software
10.1 Im Fall des Erwerbs der Software "DJM-Datenbank" durch den Käufer gewährt DJM-Musikservice dem Käufer hierzu eine nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizensierbare Nutzungslizenz. Diese ist örtlich und zeitlich nicht begrenzt. Diese Nutzungslizenz wird ohne Vergütung gewährt.
10.2 Für die Nutzung der Software "DJM-Datenbank" kann der Käufer von DJM-Musikservice spezifische Daten beziehen. Dies erfolgt auf der Basis einer nicht exklusiven, nicht übertragbaren und unterlizensierbaren Nutzungslizenz.
Diese Nutzungslizenz ist örtlich und zeitlich unbegrenzt. Diese Nutzungslizenz wird gegen eine Vergütung gemäß aktueller Preisliste gewährt.
11. Gewährleistung bei Kaufverträgen
11.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab dem Tag des Erhalts der Ware.
Daneben bzw. anschließend gilt eine evtl. Herstellergarantie, wobei die Abwicklung von Garantiefällen - ggf. kostenpflichtig - über DJM-Musikservice erfolgen kann, ohne daß deshalb zusätzliche Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gegenüber DJM-Musikservice begründet werden.
Der Käufer hat DJM-Musikservice offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen bei DJM-Musikservice eingehend schriftlich mitzuteilen.
Bei Geschäften mit Vollkaufleuten muß der Käufer die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transport- und sonstige Schäden untersuchen und DJM-Musikservice von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine schriftliche Meldung unter Angabe des genauen Sachverhalts Mitteilung machen. Die Vorschriften der §§ 377, 378 HGB bleiben ergänzend anwendbar.
In diesem Falle sind die mangelhaften Liefergegenstände in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch DJM-Musikservice bereitzuhalten.
Gibt die Betriebsanleitung Hinweise zur Problemanalyse und Fehlereingrenzung einer gelieferten Ware, wird der Käufer bei Störungen nach diesen Hinweisen vorgehen, bevor er die Instandsetzung durch DJM-Musikservice verlangt.
Vor der Warenrücksendung ist im Gespräch mit DJM-Musikservice die Fehlerhaftigkeit der gelieferten Ware festzustellen. Die Warenrücksendung hat - sofern der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist - frei Haus zu erfolgen.
11.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert DJM-Musikservice nach ihrer Wahl Ersatz oder bessert nach. Regelmäßig sind dem Kunden mindestens zwei Nachbesserungsversuche zumutbar.
Zugesicherte Eigenschaften liegen nur dann vor, wenn Beschreibungen der Ware ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften schriftlich bezeichnet worden sind.
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach Setzung einer angemessenen Frist fehl, so kann der Käufer nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Während der Durchführung einer Nachbesserung ist der Ablauf der Gewährleistungsfrist gehemmt. Darüber hinaus bewirkt die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten keine Verlängerung der Gewährleistung für das Produkt, sofern keine besonderen Umstände hinzutreten, die die Verjährung unterbrechen. Auch ein vorsorglicher Austausch von Geräteteilen erfolgt regelmäßig nur zur Beseitigung von gerügten Mängeln und ohne Anerkenntnis des Gewährleistungsanspruchs.
Werden Betriebs- und Wartungshinweise von DJM-Musikservice nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder Eingriffe von nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung insoweit, als dadurch Mängel entstanden sind.
Liegt ein Mangel vor und ist eines der vorstehenden Kriterien erfüllt, hat der Käufer zu beweisen, daß der Mangel nicht durch Eintritt einer der vorstehenden Voraussetzungen entstanden ist.
Gebrauchte Geräte oder Ersatzteile werden unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert.
12. Reparaturaufträge, Datensicherung
Die bei Auftragserteilung angegebenen Fehlerbeschreibungen und Diagnosen gelten lediglich als Anhaltspunkte für die Fehlersuche.
Im Auftragsschein sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen. Der Auftraggeber erhält hiervon eine Durchschrift.
Dem Kunden obliegt die vorsorgliche Datensicherung (Sicherungskopie). Sofern DJM-Musikservice ein Auftrag zur Datensicherung erteilt wird, kann nicht zugesagt werden, daß dieser auch mit technisch vertretbarem Aufwand erfüllbar ist.
13. Vergebliche Fehlersuche
13.1 Für die Überprüfung ungerechtfertigter oder unvollständiger Rücksendungen von beanstandeter Ware kann DJM-Musikservice eine Bearbeitungspauschale von 50,00 EUR (incl. der gesetzl. MwSt.) erheben oder spezifisch abrechnen. Eine Bearbeitungspauschale entfällt, sofern seit dem Verkauf und der Übergabe der Ware durch DJM-Musikservice noch nicht sechs Monate vergangen sind. Bei der Erhebung der Bearbeitungspauschale ist dem Käufer der Gegenbeweis vorbehalten, dass tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.
13.2 Der bei der Fehlersuche entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht ausgeführt werden kann, weil der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat oder ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist oder der Kunde durch sein Verschulden zum vereinbarten Termin nicht anwesend war oder der Auftrag während der Ausführung zurückgezogen wurde.
14. Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge sind für DJM-Musikservice bis zum Ablauf von vier Wochen nach Abgabe verbindlich. Sie dürfen jedoch um bis zu 10 % der veranschlagten Summe überschritten werden, falls besondere Gründe dies rechtfertigen.
Die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlages richten sich nach der Art des Gerätes. Die Höhe der Kosten wird nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Verlangt ein Kunde einen Kostenvoranschlag und wird dann die Reparatur auf Wunsch des Kunden nicht ausgeführt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, wenn dieses technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
15. Berechnung des Auftrages
Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftraggegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.
16. Pfandrecht
DJM-Musikservice hat für ihre Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihr hergestellten oder ausgebesserten Sachen des Kunden, die bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in ihren Besitz gelangt sind.
Dieses Pfandrecht bezieht sich auch auf noch offene Forderungen aus vorangegangenen Verträgen von DJM-Musikservice mit dem Kunden und gilt für Herstellungen oder Ausbesserungen außerhalb der Gewährleistung.
17. Gewährleistung für Reparaturarbeiten
Die Gewährleistung für Reparaturarbeiten bezieht sich nur auf tatsächlich ausgeführte Reparaturen und das dabei eingebaute Material. Die Gewährleistungsfrist für Reperaturen beträgt 24 Monate nach Abnahme. Die vorbehltene Ingebrauchnahme gilt als Abnahme.
Für die im Außendienst durchgeführten Reparaturarbeiten kann die Gewährleistung nach besonderer Vereinbarung entfallen, soweit die werkstattübliche Überprüfung des Reparaturgegenstandes nicht möglich ist. Der Kunde ist hierüber vor Durchführung der Reparatur zu informieren. Auf seinen Wunsch ist die Reparatur in der Werkstatt auszuführen.
DJM-Musikservice behebt einen gewährleistungspflichtigen Mangel auf ihre Kosten im Betrieb und trägt die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Lohn-, Material-, Fracht- bzw. Transportkosten. Ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Auftragsgegenstand zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, werden die Fracht- bzw, Transportkosten von DJM-Musikservice nicht übernommen.
18. Lagerkosten/Verwahrung/Verwertung
Werden reparierte Gegenstände nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Abholaufforderung abgeholt, so kann DJM-Musikservice vom Ablauf dieser Frist an ein angemessenes Lagergeld verlangen.
Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und somit jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang.
Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. DJM-Musikservice ist berechtigt, den Reparaturgegenstand nach erfolglosem Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Kosten zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
19. Haftung
DJM-Musikservice haftet nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung für mittelbar verursachte Schäden wie z.B. Datenverlust, Datenbeschädigung, entgangenen Gewinn, Imageschäden ist ausgeschlossen. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben oder Gesundheit oder für die Verletzung von Kardinalpflichten.
20. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
DJM-Musikservice, Michael Grenzebach, Kaiserin-Augusta-Allee 101, 10553 Berlin
Fax: 030 / 70 01 43 29 60, Mail: seller@djm-musikservice.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
21. Teilunwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
22. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen ist Erfüllungsort der Ort unserer Niederlassung oder Geschäftsstelle, an dem der Vertrag abgeschlossen wird. Gerichtsstand ist in diesem Fall Berlin, bei der Zuständigkeit der Amtsgerichte das Amtsgericht Charlottenburg.
Auf diesem Vertrag und alle damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen UN-Kaufrechtsabkommens anwendbar.
Stand: August 2010
DJM-Musikservice - Michael Grenzebach
Verkauf und Konfiguration von DJ-Equipment